Die NRW-Landesregierung hat am 21. Dezember 2010 den Gesetzentwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 (GFG 2011) beraten und beschlossen. Die darin enthaltene Grunddatenanpassung führt zu deutlichen Umverteilungen (130 Mio. EUR) vom ländlichen Raum in die Ballungszentren. Der Verteilungskampf um die knappen Kommunalfinanzen hat spätestens jetzt begonnen. Leider immer noch nicht veröffentlicht ist das Gutachten von Junkernheinrich/Lenk, das aber im Innenministerium vorliegt.