"In Gera geht erstmals ein Stadtwerk pleite, plötzlich fehlt Geld für Grundfunktionen des öffentlichen Lebens. Es ist der Vorgeschmack auf einen Kollaps, der vielerorts droht." http://www.wiwo.de/politik/deutschland/gera-eine-modellstadt-geraet-ins-wanken/10229462.html Das berichtet die Wirtschaftswoche in einem ausführlichen Artikel in dieser Woche. Wenngleich lokale Gründe und Besonderheiten für den konkreten Fall ausschlaggebend sein dürften, kommt dem Ereignis eine grundsätzliche Bedeutung zu. Kommunen sind qua Gesetz nicht insolvenzfähig. Dahinter steht die Vorstellung, dass das jeweilige Bundesland letztlich für die Schulden der Kommunen haftet. Schriftlich ist die Haftung allerdings nirgends fixiert. Das hat schon dazu geführt, dass manche Kommunen auf dem freien Kreditmittelmarkt kaum noch Angebote bekommen, wenn sie Darlehenskonditionen abfragen. In Nordrhein-Westfalen arbeiten fast genausoviel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kommnalen Betrieben (ca. 200.000) wie in den Kernverwaltungen (220.000) selbst. Kommunale Betriebe in Privatrechtsform (GmbH, AG) sind, wie das Beispiel Gera schlaglichtartig vor Augen führt, sehr wohl insolvenzfähig. Gerade in den hochverschuldeten Ruhrgebietsstädten ist in den vergangenen Jahrzehnten fleißig ausgegliedert worden. Die Finanzbeziehungen zwischen diesen ausgegliederten Bereichen und der Kernverwaltung sollen in der Gesamtbilanz erfasst werden. Es liegt auf der Hand, dass die Aufmerksamkeit dafür durch die Vorgänge um die Stadtwerke Gera steigen dürfte. Schon jetzt fordern die Aufsichtsbehörden, dass sich die kommunalen Betriebe stärker an der Konsolidierung der Kernhaushalte beteiligen. Was passiert aber, wenn der umgekehrte Fall eintritt und ein kommunaler Betrieb zum Sanierungsfall wird. Spannend, sehr spannend.