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Fristverlängerung

Der NRW Landtag hat  letzte Woche die Frist, innerhalb derer die Kommunen den Haushaltsausgleich erreichen müssen, auf 10 Jahre verlängert. (§ 76 Abs. 2 GO). Damit wird die Zahl der Kommunen, die sich im sog. Nothaushaltsrecht befinden drastisch  zurückgehen. Man darf gespannt sein, ob von den 137 Nothaushaltskommunen überhaupt eine einzige übrig bleibt. Haushaltskonsolidierung dürfte damit nicht unbedingt einfacher werden. Zitat eines Kämmereres:"Eines der wenigen Druckmittel gegenüber der Politik ist entfallen."

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