Die nordrhein-westfälischen Landtagsfraktionen der SPD und GRÜNEN haben einen Gesetzentwurf eingebracht, mit der die in § 76 GO enthaltene Festlegung des Konsolidierungszeitraums auf drei Jahre gestrichen werden soll. Schon seit langem sei klar, dass Kommunen einen Haushaltsausgleich – also keine neuen Schulden – im bisherigen Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung weder seriös darstellen noch tatsächlich erreichen können. Ob dies das richtige Signal an alle Beteiligten ist, kann man bezweifeln. Die Überschreitung der Frist führt in das sog. Nothaushaltsrecht, das eigentlich nur als kurzfristige Übergangslösung gedacht ist, mittlerweile in NRW aber von 137 Städten und Gemeinden als Dauerlösung praktiziert. Das Instrumentarium der Kommunalaufsicht zur Durchsetzung bestimmter Konsolidierungsvorgaben ist für eine solche Situation nicht geeignet. Mit einer bloßen Fristverlängerung ist nicht viel gewonnen.
Zur Umsetzung des "Aktionsplan Kommunalfinanzen" der nordrhein-westfälischen Landesregierung berät der Landtag am 16. Dezember 2010 abschließend über den Nachtragshaushalt des Landes NRW für das Jahr 2010 sowie eine Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes für das Jahr 2010. Mit diesen Gesetzen sollen den Kommunen in NRW über eine Erhöhung der Beteiligung an der Grunderwerbssteuer und Abschaffung des Konsolidierungsbeitrages für den Landeshaushalt ca. 300 Millionen Euro dauerhaft zugute kommen.
Man darf gespannt sein, wie sich die Mehrheiten sortieren werden.