Der Bundestag hat am 21.05.2010 den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Gewerbesteuer stabilisieren – nicht abschaffen“ (BT-Drucks. 17/1764) sowie den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit von Städten, Gemeinden und Landkreisen (BT-Drucks 17/1744) nach erster Beratung an die Ausschüsse verwiesen, wobei dem Finanzausschuss die Federführung übertragen wurde. Nach den Plänen der Grünen soll die Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer weiterentwickelt werden, die auch von Freiberuflern gezahlt werden solle. Darüber hinaus fordern sie die Prüfung einer stärkeren Einbeziehung gewinnunabhängiger Elemente. Die Linke fordert in ihrem Antrag, dass die Bundesregierung aufgefordert werden solle, u. a. die bereits beschlossenen Unternehmenssteuersenkungen, die zu Mindereinnahmen der Kommunen geführt hätten, zurückzunehmen und auf weitere Steuersenkungen zu verzichten. Die Gewerbesteuer sollte zu einer Gemeindewirtschaftssteuer weiterentwickelt werden, in der die Steuerpflicht für Kapitalgesellschaften, gewerbliche Unternehmen und alle selbständig ausgeübten Tätigkeiten bei einer verbreiterten Bemessungsgrundlage bestehe.
Der Finanzausschuss hat am 19.05.2010 einen Antrag der Linksfraktion (BT-Drucks. 17/783) zur Stärkung der finanziellen Situation der Kommunen durch Einführung einer Gemeindewirtschaftsteuer abgelehnt. Vor Beschlüssen über die Finanzausstattung der Kommunen wolle man die Ergebnisse der von der Bundesregierung eingesetzten Gemeindefinanzkommission abwarten.