Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, dass die Dortmunder Ratswahl von 2009 wiederholt werden muss. Die Wähler seien nicht ordnungsgemäß über den Zustand der Dortmunder Stadtfinanzen informiert worden. Der damalige Oberbürgermeister Langemeyer und Kämmerin Uthemann hatten vor der Wahl am 30. August erklärt, dass es „nicht erkennbar sei, dass die Stadt mit den Mitteln ... nicht auskommen wird.“ Dabei war die Haushaltssperre schon in Vorbereitung, ehe sie einen Tag nach der Dortmunder Kommunalwahl dann öffentlich verkündet wurde. Eine wahrheitsgemäße Aussage zur tatsächlichen Situation in der Stadtkasse hätte sehr wohl Einfluss auf das Wahlverhalten der Bevölkerung nehmen können, so das Oberverwaltungsgericht.
Man wird die schriftlichen Urteilsgründe abwarten müssen, um zu erfahren, wie sich daraus ein Wahlrechtsverstoß ableiten lässt, der zur Ungültigkeit der Wahl führt. Politisch skandalös war das Verhalten ohne Zweifel.
Wie schön, dass die "Schuldigen" nicht mehr in Amt und Würden sind. Bliebe zu prüfen, wer die Kosten für die Wiederholung der Wahlen zu tragen hat.
Über den konkreten Fall hinaus dürfte die Entscheidung Bedeutung für das Transparenzgebahren der Verantwortlichen kommunaler bzw. öffentlicher Haushalte haben. Ich empfehle einen Blick auf die Homepages der Städte. Vielfach hat man Mühe, überhaupt irgend etwas über die Finanzlage zu erfahren. Die meisten Städte bieten mittlerweile ihren aktuellen Haushalt zum download an. Informationen über die tatsächliche Entwicklung (um die es im Fall Dortmund ging) sucht man vergebens. Dabei sind kommunale Haushalte keine Geheimdokumente. Hier gäbe es viel zu tun.