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Widerspruch

"Wir haben uns jetzt für den 30.08.2009 als Wahltermin entschieden, um die Eigenständigkeit der Kommunalwahlen sicherzustellen und zugleich unter Berücksichtigung der Ferientermine eine gute Wahlbeteiligung zu ermöglichen. " Mit diesen Worten begründet Innenminister Ingo Wolf nach seiner Schlappe vor dem Verfassungsgericht die Auswahl des neuen Termins für die Kommunalwahlen in NRW. Wenn es dem Innenminister darum ginge, eine hohe Wahlbeteiligung sicherzustellen, müsste er den 27. Sept. wählen, den Tag der Bundestagswahlen. Wenn es ihm um die Eigenständigkeit ginge, hätte er nie die verfassungswidrig um viereinhalb Monate vorgezogene Kommunalwahl am Tag der Eurowahl festlegen dürfen. Der Verdacht liegt angesichts der widersprüchlichen Argumenation und Verhaltensweise nahe, dass es andere - sachfremde - Gründe für die alte und für die neuerliche Entscheidung des Ministers gibt.  Man weiß, dass die FDP, die Partei des Ministers, traditionell von einer eher niedrigen Wahlbeteiligung profitiert. Kein Wunder also, dass der Minister die (kostensparende und für eine hohe Wahlbeteiligung sorgende) Zusammenlegung mit der Bundestagswahl scheut wie der Teufel das Weihwasser.

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