Durch Dr. Hanspeter Knirsch
Der kommunalpolitische Ausschuss des NRW-Landtags will den Kommunen künftig eine 10-jährige Frist zum Haushaltsausgleich einräumen. Nur wenn die Kommune in ihrer Planung nicht nachweisen könne, dass sie innerhalb von 10 Jahren zum Haushaltsausgleich in der Lage ist, dürfe ihr künftig die Genehmigung ihres Haushaltssicherungskonzepts versagt werden (Neufassung des § 76 Abs. 2 GO NRW). Im Einzelfall sollen sogar noch längere Fristen möglich sein. So löblich das Grundanliegen ist, den Kommunen auch und gerade in der Haushaltskonsolidierung eigenverantwortliche Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen, so fragwürdig scheint der eingeschlagenen Weg zu sein. Das sog. Nothaushaltsrecht eignet sich nicht als Konsolidierungsinstrument. Es ersatzlos da facto abzuschaffen, könnte als falsches Signal missverstanden werden.
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