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Tauziehen um Stärkungspaktgesetz

Es ist schon paradox:

Die 34 Kommunen, die von den zusätzlichen 350 Mio. EUR p. A. aus dem Entwurf des Stärkungspaktgesetzes profitieren sollen, weil sie eigentlich schon jetzt pleite sind, beschweren sich, dass sie zum Sparen gezwungen werden. Gleichzeitig verbreitet die CDU landesweit Zahlen über zusätzlich zu zahlende Abgaben, die von besser gestellten Kommunen ab 2014 zu zahlen wären.

Letzteres ist völlig spekulativ und basiert auf einer Modellrechnung eines Gutachtens, das die frühere CDU-Landesregierung selbst in Auftrag gegeben hatte.

Wenn es um die Kommunalfinanzen in NRW geht, kann man den Eindruck gewinnen, dass es ausschließlich um einen Verteilungskampf geht. Das wäre aber ein deutlicher Trugschluss. Ebenso wie die Staatsfinanzen insgesamt nicht über eine bloße Umverteilung zu sanieren sind, muss man auch bei den Kommunalfinanzen schon etwas grundsätzlicher ansetzen.

Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet, dass man nicht mehr ausgibt als man einnimmt. Das gilt auch für Investitionen, deren Finanzierung und Abschreibung seit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in die Ergebnisrechnung und damit in die für den Haushaltsausgleich maßgebliche Rechnung einfließen. So einfach ist das. Statt die Zügel für die Genehmigung von Hauhaltsicherungskonzepten zu lockern, gäbe es genügend Veranlassung, die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts (§ 76 Abs. 1 GO) bereits bei Nichterreichen des Haushaltsausgleichs eintreten zu lassen.

Dass der Bund sich an der Sanierung der Kommunalfinanzen beteiligen muss, folgt schon alleine daraus, dass er allein es in der Hand hat, die angemessene originäre Finanzausstattung über das Steuerrecht  sicherzustellen und auf der Ausgabenseite die Soziallasten nicht auf die Kommunen abzuwälzen.

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