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Stärkungspakt und Solidarpakt

Der Landtagswahlkampf in NRW ist in vollem Gange und allmählich kommen auch inhaltliche Themen auf die Tagesordnung und nicht nur die bisher im Vordergrund stehende Frage, ob Herr Röttgen nach einer für ihn und seine CDU verlorenen Landtagswahl Oppositionsführer wird oder zurück auf seinen Ministersessel nach Berlin kehrt. Den Oberbürgermeistern der Ruhrgebietsstädte ist zu verdanken, dass das Thema Kommunalfinanzen ins öffentliche Bewusstsein rückt. Sie fordern eine Neuausrichtung des Solidarpakt Ost. Mit anderen Worten sie wollen von der Geberseite auf die Empfängerseite wechseln. Es spricht in der Tat  nichts mehr dafür, dass die Stadt mit der höchsten pro Kopf Verschuldung (Oberhausen) sich Geld leihen muss, damit der Aufbau Ost in der praktisch schuldenfreien Stadt Dresden weiterfinanziert wird. Die Finanzierung der sog. zweiten Stufe des Stärkungspakts in NRW (Kommunen, die bis Ende des Monats den Antrag auf Teilnahme stellen) wäre ohne Belastung der anderen halbwegs finanziell gesunden Städte und Gemeinden möglich und gleichzeitig könnten alle Kommunen mit nicht ausgeglichenen Haushalten entlastet werden.  Zu den haushaltsrechtlichen Konsequenzen des Stärkungspaktgesetzes steht unter News auf meiner Homepage ein Folienvortrag von mir zum download frei.

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