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Ein Sieg für mehr Lebensmittelhygiene

Auch wenn es die meisten Zeitungen heute anders darstellen. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit seiner gestrigen Entscheidung den Weg für mehr Verbraucherschutz frei gemacht. Das OVG untersagt zwar nach der jetzigen Gesetzeslage die Veröffentlichung der bei Betriebskontrollen festgestellten lebensmittel- und hygienerechtlichen Mängel im Internet auf der dafür vorgesehenen Plattform (www.lebensmitteltransparenz-nrw.de). Es hat aber zugleich dem Gesetzgeber gesagt, wie er es besser machen kann. Da die Veröffentlichung einen schweren Eingriff darstelle, müsse das Gesetz Löschungsfristen nennen - ähnlich wie beim Punktekonto in Flensburg.. Dagegen ist nicht einzuwenden. Im Gegenteil. Geläuterte Betriebe sollten einen Anreiz bekommen, nie mehr auf der Liste zu erscheinen. Also. Der Landtag ist aufgefordert nachzubessern, denn die Bußgelder, die die Behörden verhängen können, sind meist ein ziemlich stumpfes Schwert. Das einzige, was hilft, ist mehr Transparenz.

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