Durch Dr. Hanspeter Knirsch
In Nordrhein-Westfalen werden die Gehaltserhöhungen für Angestellte und Arbeiter nur bis zur Gehaltsgruppe A 10 auf die Beamten übertragen. Ab A 13 (Studienrat) aufwärts werden zwei Jahre überhaupt keine Gehaltserhöhungen stattfinden - also realer Kaufkraftverlust zugemutet. Dass Beamte auch zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte beitragen sollen, ist völlig in Ordnung. Bei der jetzt von der rot-grünen Landtagsmehrheit beschlossenen Vorgehensweise setzt sich jedoch die schon seit Jahrzehnten in der Tarifpolitik betriebene Egalisierung der Gehälter insbesondere im Mittelbau des öffentlichen Dienstes fort. Wenn das so weiter geht, werden sich künftig insbesondere in NRW immer weniger qualifizierte Hochschulabsolventen für den öffentlichen Dienst gewinnen lassen. Schon jetzt sind die Ausschreibungsergebnisse bei Stellen des gehobenen Dienstes oft mager.
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