Durch Dr. Hanspeter Knirsch
Vorgestern hat der Bundesgerichtshof den Kommunen verboten, Minderheitenanteile ihrer Stadtwerke an E.ON oder RWE zu veräußern, weil das dem Wettbewerb schade. Da hätte die Rechtsprechung vielleicht ein bisschen früher aufwachen sollen. Das Oligopol von Vattenfall, EnBW, RWE und E.ON ist doch eine Folge verfehlter "Liberalisierung" des Strommarktes. Das jetzt zu Lasten der Dispositionsbefugnis der Kommunen korrigieren zu wollen, ist ebenso untauglich wie kommunalfeindlich. Die Beteiligung von großen Energieversorgern an lokalen Stadtwerken kann im übrigen durchaus deren Wettbewerbsposition stärken. Abgesehen davon ist dem BGH offensichtlich nicht klar, in welcher Situation sich manche Kommunen befinden. Einmalige Erträge zur Schuldenlastreduzierung kombiniert mit einer mittelfristigen Ertragswertsteigerungsstrategie können eine sinnvolle Alternative zu herkömmlicher Haushaltskonsolidierungspolitik sein. Womit ich bei den Wirtschaftsweisen bin, die offensichtlich von den Kommunen ebenso wenig verstehen, wie der BGH. Die Kommunen sind nämlich mit Ihrern Investitionen in erster Linie gefragt, wenn es um die Ankurbelung der Wirtschaft mittels öffentlicher Investitionen geht, wie dies die Wirtschaftsweisen fordern (Keynes lässt grüßen). Die Aufforderung, mehr Schulden zu machen muss den meisten Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern wie Hohn vorkommen. Abgesehen davon käme der konjunkturelle Effekt für die aktuelle Krise viel zu spät. Lange Planungs- und Ausschreibungsverfahren erfordern häufig Vorlaufzeiten von zwei Jahren und mehr. Das sollten die Herren Professoren eigentlich wissen. Abgesehen davon ist die gigantische Verschuldung der öffentlichen Hand und vor allem die dieser Verschuldung zugrunde liegende Mentalität (nach uns die Sintflut) eine der Hauptursachen für die Finanzmarktkrise. Also soll offensichtlich wieder einmal der Teufel mit dem Belzebub ausgetrieben werden. Nicht sehr weise!