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Atom-Müll, Gülle und Kommunalfinanzen

Heute ein Blog-Eintrag, der nichts mit Kommunalfinanzen und Staatsschulden zu tun hat. Oder vielleicht doch.

Was haben die heutige Meldung zur deutlich gestiegenen Nitratbelastung des Grundwassers im Münsterland und am Niederrhein und die ebenfalls heute bekannt gewordenen Entdeckung, dass die Atommüllmenge doppelt so hoch ist, wie bisher angenommen, gemeinsam?

Vieles. Zunächst einmal sollte es in beiden Fällen überraschen, dass man überrascht ist.

Am 1. Januar 1960 trat das Atomgesetz in Kraft. Es ist seither vielfach geändert worden. Die Entsorgung und vor allem die Endlagerung wurden 1976 erstmals umfassend in das Atomgesetz aufgenommen. In der damaligen Fassung musste ein Betreiber von Atomanlagen die sichere Entsorgung und Endlagerung nachweisen. Das gestaltete sich in der Praxis schwieriger als gedacht. Und so wurde das Gesetz den Realitäten angepasst. Heute gilt zwar immer noch grundsätzlich die Pflicht zum Nachweis der Entsorgung (§ 9a AtomG) – allerdings deutlich aufgeweicht. So reicht es beispielsweise als Nachweis in § 9a Abs. 1c AtomG, „wenn realistische Planungen für die Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe“ vorgelegt werden. Dass dabei in der Praxis der Überblick verloren gehen kann, wundert nicht.

Gleiches gilt für die Nitratbelastung und die sie verursachende Gülleentsorgung auf den Äckern. Der Nachweis der Gülleentsorgung bei der Genehmigung von Schweine-, Rinder- und Geflügelställen ist ähnlich weit gefasst wie beim Atom-Müll. Die zuständigen Behörden wissen nicht einmal, wieviel Gülle produziert wird. Dass Nordrhein-Westfalen ein Fleischexport-Land ist, ist bekannt. Und dass sogar noch Gülle aus den Niederlanden importiert wird, weiß man auch. Also, wo ist das Problem? Dabei muss man nur 1 und 1 zusammenzählen können – das gilt für den Atom-Müll genauso wie für die Gülle.

Das Verschieben von Lasten auf die Zukunft ist die eigentliche Gemeinsamkeit zwischen staatlicher Atompolitik und dem Umgang mit den Folgen industrieller Landwirtschaft. Und da sind wir dann doch auch wieder bei den Staatsschulden und den Schulden der Städte und Gemeinden. Irgendwann wird man sie zurückzahlen müssen, die 25 Mrd. Liquiditätskredite der Kommunen in NRW, die man eigentlich nur aufnehmen darf, um kurzfristige Liquiditätsklemmen zu überbrücken. Aber bis dahin wird uns bestimmt noch irgend etwas einfallen.

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