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Musterantrag "Ziele und Kennzahlen"

Das Vollzugsdefizit bei der Bildung von Zielen und Kennzahlen in kommunalen Haushalten ist nach wie vor groß. Dabei heißt es klar und unmissverständlich in § 12 Gemeindehaushaltsverordnung NRW:

 

„Für die gemeindliche Aufgabenerfüllung sollen produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden. Diese Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden.“

 

Dazu heißt es im Handbuch des nordrhein-westfälischen Innenministeriums zum sog. NKF-Kennzahlenset:

Kennzahlen dienen jedoch keinem Selbstzweck. Ihre Erhebung, Berechnung und Analyse ist mit Aufwand verbunden, der nur durch einen erkennbaren (Steuerungs-) Nutzen zu rechtfertigen ist. Dabei ist zu beachten, dass die Kennzahlen selbst noch keine Lösungen für eventuelle Haushaltsschwächen liefern und somit auch kein Allheilmittel darstellen. Sie liefern jedoch in komprimierter Form eine Beschreibung der haushaltswirtschaftlichen Lage der Kommune und geben Hinweise darauf, an welchen Stellschrauben im komplexen kommunalen Haushaltssystem ggf. nachjustiert werden kann. Die Ursachenanalyse und die Entwicklung von Gegenmaßnahmen zur Umsteuerung können also die vorangehende Kennzahlenanalyse zur Grundlage nehmen.“

 

Dazu gibt es jetzt hier einen Musterantrag für kommunale Ratsfraktionen. link

 

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