3,1 Billionen Euro werden im Zehnjahreszeitraum von 2015 bis 2024 in Deutschland vererbt. Dies geht aus einer gerade veröffentlichten Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge hervor (www.dia-vorsorge.de/altersvorsorge/dia-studien.html). Bei einem Gesamtvermögen aller privaten Haushalte von gut elf Billionen Euro (zum Vergleich: Die Gesamtstaatsverschuldung in Deutschland beträgt ca. zwei Billionen EUR) wechseln damit drei von zehn Vermögens-Euro ihren Besitzer. Davon werden 2,1 Billionen Euro an die nächste Generation übertragen. Fast jede zweite generationenübergreifende Erbschaft wird Immobilien enthalten, deren Wert sich auf 0,9 Billionen Euro summiert. Wie die großen Vermögen konzentrieren sich auch die großen Erbschaften auf wenige Fälle. Die oberen zwei Prozent aller Hinterlassenschaften vereinen etwa ein Drittel des gesamten Erbschaftsvolumens auf sich. Das bestätigt Studie „Erben in Deutschland 2015 – 24: Volumen, Verteilung und Verwendung“ hervor. Deutschland ist ein Land mit einer reichen Gesellschaft, die sich einen armen Staat hält. Zugleich macht die Studie deutlich, dass die Ungleichheit der Verteilung des Vermögens weiter zunimmt. Ob die geplante Erbschaftssteuerreform der großen Koalition hieran substanziell etwas ändern wird, darf bezweifelt werden. Es gibt zwei Gründe, die es wichtig erscheinen lassen, dem Thema nicht länger auszuweichen. Zum einen braucht der Staat zusätzliche Mittel, um die benötigten Investitionen in die öffentliche Infrastruktur finanzieren zu können. Zum anderen droht ein wichtiger Pfeiler des Zusammengehörigkeitsgefühls in unserer Gesellschaft ins Wanken zu geraten, nämlich die Überzeugung der Mehrheit der Bevölkerung, dass es in unserem Staat einigermaßen gerecht zugeht. Und Vermögensunterschiede, wie sie die gerade veröffentlichte Studie offenbart, müssen als amoralisch und ungerecht empfunden werden, weil der akkumulierte Reichtum nicht auf Leistung sondern auf Privilegien und geradezu aberwitzigen Einkommenssteigerungen in den oberen Etagen beruht. Martin Winterkorn, der soeben bestätigte VW-Chef hat in 2014 ein Jahresgehalt von 17 Mill. EUR erhalten. Dies entspricht einem täglichen Gehalt von ca. 46 Tsd. EUR (inkl. Sonn- und Feiertage). Unterstellt man ein 14 Stunden-Tag, kommt Herr Winterkorn auf einen Stundenlohn von 3.326,00 EUR. Dies ist das 391-fache des gesetzlichen Mindestlohns. Würde man als Spitzengehalt beispielsweise das 100-fache des gesetzlichen Mindestlohns als leistungsadäquat akzeptieren, käme Herr Winterkorn (14-Stundentag unterstellt) immer noch auf ein Jahresgehalt von 4,3 Mill. EUR. Müsste doch reichen. Oder? Faktor 100 gekoppelt an den Mindestlohn. Das wäre ein Beitrag, der das Gefühl, bei uns geht es einigermaßen gerecht zu, wieder stärken könnte. Daneben eine Erbschaftssteuerreform, die kleine und mittelständische Vermögen nicht wegsteuert, aber die Fehlentwicklung in der Vermögensverteilung stoppt und dem Staat zusätzliche Einahmen verschaft, um in Straßen, Brücken, Kitas und Unis zu investieren.