Das von der Bundesregierung an 3. März 2015 angekündigte Finanzpaket zu Gunsten der Kommunen wird allgemein als wichtiger Beitrag zur finanziellen Entlastung der Städte und Gemeinden begrüßt. Es lohnt jedoch ein näheres Hinsehen. Soweit darin zusätzlich zu den bereits beschlossenen weitere Entlastungen von Sozialausgaben (Kosten der Unterkunft, Wiedereingliederungshilfe) enthalten sind, ist dies überfällig. Auch ein höherer kommunaler Anteil an der Umsatzsteuer ist eine richtige Maßnahme. Die strukturellen Defizite insbesondere vieler nordrhein-westfälischer Städte und Gemeinden resultieren schließlich im Wesentlichen aus drastisch gestiegenen Sozialleistungen aufgrund von Bundesgesetzen und zu geringer Beteiligung an den in der Kompetenz des Bundes liegenden Steuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer). Soweit in dem Paket jedoch neue Förderprogramme von kommunalen Investitionen enthalten sind, ist dies ein Schritt in die falsche Richtung, auch wenn der Städte- und Gemeindebund von einem ersten Schritt in die richtige Richtung spricht. Jeder Euro Steuereinnahmen ist nach seinem Durchlauf durch die Finanzverwaltung und die Förderbürokratie des Bundes und der Länder nur noch die Hälfte wert, wenn er wieder unten, sprich in den Kommunen, ankommt. Ministerien entwickeln Förderprogramm und Richtlinien, Kommunen müssen Maßnahmen benennen, die in das Förderprogramm passen, dies mit der Kommunalaufsicht besprechen, sich politische Rückendeckung und Fürsprache sichern und sie müssen einen Eigenanteil nachweisen, den hochverschuldete Kommunen wieder nur auf bürokratischen Umwegen sicherstellen werden können. Das Geld der Steuerzahler durchläuft viele Stationen.
Eine Förderung kommunaler Maßnahmen muss zwangsläufig immer die Länder mit einbeziehen, da nach unserem Grundgesetz direkte finanzielle Beziehungen zwischen Bund und Kommunen ausgeschlossen sind. Aus gutem Grund, weil sonst das Föderalismusprinzip in Gefahr geriete. Im Interesse des kommunalen Selbstverwaltungsrechts und der dringend notwendigen Investitionen in vernachlässigte Infrastruktur sollte der Bund seine seit Jahren unerledigte Hausaufgaben im Steuerrecht und im Sozialrecht erledigen und dafür sorgen, dass die Kommunen strukturell in der Lage sind, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Dass davon auch Städte profitieren würden, die jetzt schon ausgeglichene Haushalte haben, muss man hinnehmen. Investitionsförderprogramme des Bundes für Kommunen sind jedenfalls nicht der richtige Ort einen gerechten Finanzausgleich zwischen reichen und armen Kommunen herzustellen. Das sollte in den jährlich von den Landtagen neu zu beschließenden Gemeindefinanzierungsgesetzen geschehen.