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22. August 2012 3 22 /08 /August /2012 12:33

Man mag es kaum glauben. Ein Berater aus Nordrhein-Westfalen hat sich den Begriff  "Wirkungsorientierter Haushalt" als Wortmarke unter Schutz stellen lassen.  Zumindest in einem Fall ist auch bereits eine kostenpflichtige Abmahnung anwaltlich verschickt worden. In einer durchaus renommierten Fachzeitschrift, in der ich gelegentlich auch selbst publiziere, ist nunmehr ein Artikel des Kollegen erschienen. In der Überschrift wird der Begriff mit dem  eingekreisten R-Zusatz benutzt. Abgesehen davon, dass in dem Artikel nicht eine einzige innovative Idee entwickel wird, scheint dem Kollegen vor allem daran gelegen zu sein, die Unterschutzstellung einem breiteren Publikum zu verkünden.

Nun wird der Begriff schon seit Jahren in dieser Form oder in Variationen (z. B. wirkungsorientierte Haushaltssteuerung, wirkungsorientierte Steuerung) benutzt und diskutiert. Zahlreiche Städte haben bereits Beratungsleistungen dazu ausgeschrieben und vergeben. Ich selbst habe in der Zeitschrift "der gemeinderat" vor mehr als einem Jahr dazu einen Artikel geschrieben:

Die Wirkungen im Blick – 10 Thesen zur wirkungsorientierten Steuerung mit Zielen und Kennzahlen, der gemeinderat 10/2011, S. 72 f.

Wie zu hören ist, stößt die Vorgehensweise des Kollegen in den Städten und Gemeinden auf wenig Verständnis. Gerade in der kommunalen Szene sind der offene Dialog und der Erfahrungsaustausch wichtige Elemente des Reformprozesses. Wer Ausschreibungen verliert und anschließend versucht, sich auf dem Rechtsweg quasi ein Beratungsmonopol bei künftigen Ausschreibungen zum Thema zu sichern, stellt sich selbst ins Abseits.

 

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