91 Städte und Gemeinden haben Verfassungsbeschwerde gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) eingereicht und bekamen heute durch die höchsten Richter des Landes Recht. Das Gesetz hat noch die Regierung von Jürgen Rüttgers (CDU) gemeinsam mit dem damaligen Innenminister Wolf (FDP)zu verantworten.
In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Bertrams aus:
"Die neue Einheitslastendefinition des Einheitslastenabrechnungsgesetzes verletzt die kommunale Finanzausstattungsgarantie, weil den Kommunen dadurch Mittel entzogen werden, die ihnen kraft Bundesrechts zustehen".
Nicht gekippt ist damit allerdings die grundsätzliche Beteiligung nordrhein-westfälischer Städte an den Lasten der deutschen Einheit. Das muss in Berlin oder notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden werden. Nachdem sich die Mehrheitverhältnisse im Bundesrat verändern, könnte auch eine rot-grüne Landesregierung eine entsprechende Initiative über den Bundesrat starten.