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5. Januar 2010 2 05 /01 /Januar /2010 10:47

Bundeskanzlerin Angela Merkel wird mit dem Ausspruch zitiert:
"Es gibt das Gerücht, dass Staaten nicht pleitegehen können. Das stimmt nicht."

Es lohnt sich, diesem Gedanken für den kommunalen Bereich nachzugehen.

Nordrhein-westfälische Städte und Gemeinden können nicht pleitegehen. Das ist kein Gerücht. Es steht so im Gesetz, nämlich in § 128 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW, wonach ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gemeinde nicht zulässig ist. Was das Gesetz nicht regelt, ist die Antwort auf die spannende Frage, was geschieht, wenn eine Gemeinde zahlungsunfähig wird. Bisher geht die Gemeinde zur Bank und überzieht ihr Konto. Man nennt das "Kredite zur Liquiditätssicherung". Banken gewähren diese Kredite, weil sie davon ausgehen, dass das Land letztlich für die Schulden der Kommunen gerade steht. Das aber ist ein Gerücht. Abgesehen davon, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt, kann  es sich das Land auch gar nicht leisten, denn es ist selbst hoch verschuldet. Man sollte meinen, dass die Banken das wissen. Die Banken werden auch den Kommunalfinanzbericht des Innenministeriums vom September 2009 kennen. Darin ist u. a. nachzulesen, dass 13 Kommunen in NRW bereits überschuldet sind. Überschuldet ist eine Gemeinde dann, wenn das Eigenkapital aufgebraucht ist. Das ist zwar nach § 75 Abs. 7 Gemeindeordnung NRW verboten, findet aber sanktionslos trotzdem statt.

Wie lange das noch gut gehen wird, vermag niemand zu sagen. Wahrscheinlich ist, dass vor der Landtagswahl in NRW im Mai 2010 nicht viel passieren wird, außer dass die Verschuldung der Kommunen weiter steigen wird. Danach könnte es aber nicht lange dauern, bis der Fall der wirtschaftlichen Zahlungsunfähigkeit bei Kommunen eintreten und keine Bank mehr ohne explizite Garantieerklärung des Landes Kredit gewähren wird. Daran, ob dieser Fall wirklich eintreten wird, wird sich die Handlungsfähigkeit einer Landesregierung besser messen lassen, als an jedem Krisenmanagement für Opel oder einen anderen großen privaten Betrieb. Schließlich geht es bei den Kommunalfinanzen um ein Handlungsfeld, bei dem das Land im Unterschied zu einem Privatunternehmen direkt selbst entscheiden kann.

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