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8. Februar 2016 1 08 /02 /Februar /2016 15:34

Nach einem Bericht der Wirtschaftswoche vom 05. 02. 2016 drohen den Kommunen 600 Mio. zusätzliche Sozialhilfezahlungen, wenn EU-Ausländer zwar keinen Anspruch auf Hartz IV Leistungen, dann jedoch Anspruch auf Sozialhilfe haben, wie dies nach einer Entscheidung des Bundessozialgericht von Anfang Dezember 2015 dann der Fall ist, wenn arbeitssuchende EU-Bürger keinen Hartz-IV-Anspruch haben, nach einem Aufenthalt von 6 Monaten jedoch eine "tatsächliche Aufenthaltsverfestigung" eintrete, der einen Anspruch auf die kommunal finanzierte Sozialhilfe auslöse. Einen Leistungsausschluss für EU-Bürger von Hartz IV-Leistungen, hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner Entscheidung vom 15. 09. 2015 als mit dem Europarecht vereinbar bewertet. Vor diesem Hintergrund sind die Verhandlungen der EU mit den Britten über den Ausschluss von EU-Bürgern von staatlichen Sozialleistungen hoch interessant. Es sieht danach aus, dass die Kommunen einmal mehr darauf achten müssen, dass nicht sie am Ende die Zeche zahlen.

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