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16. Oktober 2013 3 16 /10 /Oktober /2013 10:06

Schon das Wort weckt unangenehme Assoziationen - zumindest bei allen Steuerzahlern. Nun also ein Kommunal-Soli für notleidende Kommunen in NRW. Reichere Gemeinden sollen den finanziell schwächeren, die vom Land bereits im Rahmen des Stärkungspaktgesetzes zusätzliches Geld bekommen, ab 2014 unter die Arme greifen. Dazu fand  gestern die Sachverständigenanhörung im Landtag statt. Das Echo war erwartungsgemäß überwiegend negativ. Worum geht es?  Es geht um die Finanzierung einer im erwähnten Stärkungspaktgesetz enthaltenen Finanzierungszusage an die besonders notleidenen Kommunen in NRW. Zwei Aspekte scheinen mir besonders erwähnenswert:

1. Es wird der Erfolg des gesamten Gesetzes bezweifelt und deshalb sei die Belastung für die zahlungspflichtigen Gemeinden nicht geeignet, die Finanzmisere der anderen Kommunen wirklich zu lösen. Träfe das zu, läge ein Verstoß gegen das verfassungsrechtlich anerkannte Übermaßverbot vor, wonach jede belastende Maßnahme geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein muss. Angesichts der Dimension der Überschuldung sind Zweifel an den Erfolgsaussichten in der Tat nicht unangebracht. Fairerweise muss man jedoch in Rechnung stellen, dass die Idee des Stärkungspaktgesetzes von Anfang an von mehreren Säulen getragen war, nämlich einer deutlichen Entlastung der Kommunen von Soziallasten durch den Bund (erst teilweise verwirklicht), zuätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt (verwirklicht), Eigenanstrengungen der Empfängerkommunen (Verwirklichung im Zuge der Umsetzung der Haushaltssanierungspläne bis zum Jahr 2021) und -last not least - der jetzt diskutierte Solidarbeitrag besonders finanzkräftiger Kommunen.

2. Bei der Ermittlung der Finanzkraft der zahlungspflichtigen Kommunen werden die landeseinheitlich festegelegten sog. fiktiven Steuerhebesätze zugrunde gelegt. Das heißt, nicht die tatsächlichen Steuereinnahmen werden als Berechnungsgrundlage herangezogen, sondern die Einnahmen, die theoretisch möglich wären, wenn die fiktiven Hebesätze angewandt werden würden. Die Stadt Monheim hat beispielweise erheblich niedrigere Hebesätze, soll aber jetzt soviel zahlen, als ob sie die höheren fiktiven Hebesätze anwenden würde. Mag diese Systematik im Rahmen des allgemeinen Finanzausgleichs noch sinnvoll sein, um eine negativen Steuerwettbewerb zu verhindern, sind Zweifel angebracht, ob diese Systemtik bei der Berechnung einer Sonderbelastung noch tragfähig ist.

 

Es wird spannend werden, wie diese Auseinandersetzung politisch und rechtlich weitergehen wird. Von amerikanischen Verhältnissen sind wir zwar noch weit entfernt, aber die Zahlungsunfähigkeit einzelner Städte ist durchaus kein nur theoretisch denkbares Szenario.

 

Siehe auch mein Artikel vom 21. August dieses Jahres.

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