Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU vom Herbst letzten Jahres ist eine Soforthilfe zur Unterstützung der Kommunen in Höhe von jährlich 1 Milliarde Euro vereinbart, welche den Städten, Gemeinden und Kreisen bis zu dem für das Jahr 2017 vorgesehenen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes zugute kommen soll. Die Ausgestaltung dieser Soforthilfen wurde nunmehr konkretisiert. Demnach sollen allein die nordrhein-westfälischen Kommunen ab dem 01. Januar 2015 um jährlich rund 250 Millionen Euro entlastet werden. Dieser Betrag soll jeweils zur Hälfte über einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft sowie über einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer finanziert werden. Das Innenministerium hat jetzt eine Aufstellung mit der Verteilung der Mittel veröffentlicht, die auf der Homepage der SGK (www.sgknrw.de/index.php?id=6531) veröffentlicht ist.