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8. März 2017 3 08 /03 /März /2017 09:27

Man reibt sich verwundert die Augen. Da wird nach jahrelanger Praxis bekannt, dass der Chef der dem Deutschen Beamtenbund angeschlossenen Deutschen Polizeigewerkschaft (Rainer Wendt, CDU) seit zehn Jahren volles Gehalt bezieht, obwohl er seit 2007 ausschließlich als Gewerkschaftsfunktionär tätig ist – und wie reagiert er selbst? Er gehe davon aus, dass in seinem Fall alles rechtmäßig gelaufen sei. Unrechtsbewusstsein? Fehlanzeige. Laut SPIEGEL teilte DPolG-Bundesgeschäftsführer Sven-Erik Wecker mit, das Beschäftigungsverhältnis "in Form einer ortsunabhängigen Teilzeitbeschäftigung" sei durch Zustimmung des Innenministeriums legitimiert und seit vielen Jahren geübte Verwaltungspraxis in Nordrhein-Westfalen. Mittlerweile ist bekannt, dass der Fall des Polizeigewerkschaftlers kein Einzelfall und auch nicht auf NRW beschränkt ist. Es liegt nahe, dass hier gewerkschaftliches Wohlverhalten mit Steuergeldern erkauft worden ist. Es geht also nicht nur um Veruntreuung von Steuergeldern, sondern um eine besonders plumpe Form von Korruption. Es erscheint nicht vollkommen abwegig, dass dieses Prinzip nicht nur auf Landesebene, sondern auch auf kommunaler Ebene angewandt worden ist oder angewendet wird. Es besteht also Veranlassung, insbesondere in den Großstädten nachfragen, ob sich hauptamtliche Gewerkschaftsfunktionäre auf den Gehaltslisten der Städte oder kommunaler Unternehmen befinden. Freigestellte Personalratsmitglieder sind davon selbstverständlich ausgenommen, sofern sie tatsächlich Personalratsarbeit leisten.

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